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MOMAPOJA

Methoden zur Ausbruchsbekämpfung von Popillia japonica im Einklang mit der EU-Pflanzenschutzgesetzgebung


Laufzeit

2024-06-01 bis 2026-05-31

Projektleitung

  • Matthias, Becker


Zuständige Fachinstitut

Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit



Gesamtziel des Projektes

Als einer der 20 prioritären Pflanzenschädlinge, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission aufgeführt sind, unterliegt der Japankäfer (Popillia japonica) strengen gesetzlichen Vorschriften zur Erhebung und Bekämpfung. Welche pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen können in welchem Land angewendet werden und welche nicht, weil bspw. bestimmte chemische Verbindungen nicht erlaubt sind? P. japonica kommt in Europa derzeit in Italien, in der Schweiz und auf den Azoren vor. Da in den letzten Jahren mehrere Käfer in Pheromonfallen in der Nähe von Containerterminals in mehreren EU-Mitgliedstaaten gefunden wurden, ist mit weiteren Ausbrüchen in der EU zu rechnen. Die erste Population nördlich der Alpen wurde im Sommer 2023 aus der Gegend von Zürich gemeldet und zeigt, dass es P. japonica nur neun Jahre nach seiner ersten Dokumentation in Kontinentaleuropa gelang, die Alpen als geologische Barriere zu überwinden. Die Verordnung (EU) 2016/2031 besagt, dass jeder Mitgliedstaat für jeden prioritären Schädling einen Notfallplan erstellen und auf dem neuesten Stand halten muss. Wie und warum unterscheiden sich Notfallpläne zwischen den Ländern? Wie müssen Pflanzenschutzbehörden im Einzelfall vorgehen, um eine erfolgreiche Tilgung zu gewährleisten? Die Bekämpfung des Japankäfers erfordert Maßnahmen sowohl gegen die erwachsenen Käfer als auch gegen die Larven im Boden. Aktuelle Strategien zur Bekämpfung der natürlichen Ausbreitung von P. japonica sind begrenzt und wirksame Tilgungsmaßnahmen stehen häufig im Widerspruch zur Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG). Ziel des MOMAPOJA-Projekts ist es daher, Erfahrungen mit dem Ausbruchsmanagement von P. japonica, welche im Einklang mit der EU-Pflanzenschutzgesetzgebung stehen, auszutauschen, Erkenntnisse zu besten Praktiken zu sammeln und darüber hinaus die Entwicklung weiterer Methoden ins Auge zu fassen. Das vorgeschlagene Projekt sollte die verschiedenen Überwachungs- und Detektionsmethoden sowie Kontrollmaßnahmen berücksichtigen, die gegen die erwachsenen Tiere und die Larvenstadien des Käfers anzuwenden sind, wie in den Artikeln 9 und 10 der EG-Durchführungsverordnung über „Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Verbreitung von Popillia japonica“ beschrieben (Dokument Ares(2023)2390160).


Mittelgeber

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft