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Bewertung und Koordination der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen


Laufzeit

2023-01-01 bis 2028-12-31

Projektleitung

  • Nadine, Bräsicke


Zuständige Fachinstitut

Institut für Waldschutz



Gesamtziel des Projektes

Richtlinie Nr. 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden hat den Mitgliedsstaaten vorgegeben, dass diese sicherstellen, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur für enge Ausnahmetatbestände erlaubt wird. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb in § 18 des Pflanzenschutzgesetzes vom 06.02.2012 festgeschrieben; dass eine Genehmigung nur zur Bekämpfung von Schadorganismen (a) im Weinbau in den Steillagen sowie (b) im Kronenbereich von Wäldern erlaubt sein soll. Das Institut prüft das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und erklärt sein Benehmen gegenüber dem BVL.


Mittelgeber

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft